Wann erhalte ich Beratungshilfe?
Nach § 1 des Beratungshilfegesetzes wird auf Antrag vom zuständigen Amtsgericht ein Beratungshilfeschein erteilt, wenn insbesondere die erforderlichen Mittel aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Mittel nicht aufgebracht werden können.
- Beratungs- und Prozesskostenhilfe (pdf)
Wo und wie erhält man diese Hilfen?
Das erfahren Sie in einem Infoblatt des Justizministeriums NRW. - Vordruck für den Antrag auf Beratungshilfe (pdf)